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   BGH, 24.11.1987 - VI ZR 252/86   

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BGH, 24.11.1987 - VI ZR 252/86 (https://dejure.org/1987,13863)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1987 - VI ZR 252/86 (https://dejure.org/1987,13863)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1987 - VI ZR 252/86 (https://dejure.org/1987,13863)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 252/86
    Daher verfällt ein Urteil des Oberlandesgerichts, das keinen Tatbestand enthält, grundsätzlich der Aufhebung durch das Revisionsgericht (Senatsurteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 154/78 = BGHZ 73, 248 f; stdg. Rechtspr.).

    Bei dem streitigen Sachverhalt ist es dem Revisionsgericht ohne Tatbestand nicht möglich, nachzuprüfen, ob das Berufungsgericht alle hierzu entscheidungserheblichen Umstände, zu denen die Parteien vorgetragen haben, bei der Beweiserhebung und der Beweiswürdigung berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1979 a.a.O. S. 252).

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80

    Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung

    Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 252/86
    Vorliegend greift auch nicht die von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 = NJW 1981, 1848 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 55/80]) zugelassene Ausnahme Platz, nach der das Fehlen des Tatbestands dann unschädlich ist, wenn die Parteien nur über eine Rechtsfrage streiten und das Berufungsurteil hinreichende tatsächliche Angaben enthält, um jedenfalls die Rechtsfrage beurteilen zu können.
  • LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11

    Aussetzung des Rechtsstreits

    Vor allem kann dabei ihr Vorbringen aufgrund einer Darstellung des Gegners mit der Folge unklar oder unvollständig werden, dass eine Partei ihren Sachvortrag im Einzelnen ergänzen muss (vgl. nur BGH vom 19.11.1987 - VI ZR 252/86 - Juris; BGH vom 04.07.2000 - VI ZR 236/99 - NJW 2000, 3286, Rdn. 8; Zöller/Greger ZPO, 28. Aufl. vor § 253 Rn. 23).
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